Geldwäsche- und Betrugsprävention
Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und betrügerische Handlungen verursachen in Deutschlands Finanzgewerbe beträchtliche Schäden. Banken sind verpflichtet, zum Schutz ihres Vermögens und des Finanzsystems angemessene Sicherungssysteme zu schaffen.
Ihre Ansprechpartner
Wie können wir helfen?
Mehr als 400 zufriedene Kunden in ganz Deutschland verlassen sich auf unser Fachwissen.
Ihre Vorteile
„Kompetent, freundlich, hilfsbereit und sehr gewinnbringend.“
Dieter Hohnen, Brühler Bank eG
einfach
Sie setzen auf transparente, intelligente und testierte Prozesse auf.
Sie können die von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und strafbaren Handlungen ausgehenden Risiken leichter erkennen und steuern.
Sie profitieren von dem Expertenwissen, der objektiven Sicht und neutralen Bewertung unserer Spezialisten.
sicher
Sie setzen die Funktion des Geldwäschebeauftragten rechtssicher um.
Sie profitieren von einem bankenübergreifenden
Wissenspool.
Sie erhalten wirksamen Schutz vor Geldwäsche,
Terrorismusfinanzierung und strafbaren Handlungen
effizient
Sie profitieren von den Synergieeffekten eines
Mehrmandantenanbieters.
Sie senken den Aufwand Ihrer Internen Revision sowie bei der Abschlussprüfung (IDW PS 951) und erhalten für Ihr Auslagerungscontrolling Unterstützung.
Sie optimieren Ihren Ressourceneinsatz und Ihren Kostenaufwand.
Fachbeiträge zur Geldwäsche- und Betrugsprävention sowie zum Hinweisgebersystem
- PoC 3 2024, Beitrag von Thomas Schröder: Auf dem Weg zur neuen EU-Geldwäsche-Verordnung
- PoC 2 2024, Beitrag von Thomas Schröder: Produktinnovationen in der Finanzwirtschaft
- PoC 1 2024, Beitrag von Thomas Schröder: Das geplante Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz
- PoC 2 2023, Beitrag von Sarah-Lena Tiburtius: Hinweisgeberschutzgesetz
- PoC 2 2023, Beitrag von Thomas Schröder: Strafbare Handlungen und Betrugsprävention – was für die Praxis wichtig ist