GELDWÄSCHE- UND BETRUGSPRÄVENTION

Auslagerung

/ Geldwäsche- und Betrugsprävention, Hinweisgebersystem / Auslagerung Geldwäsche- und Betrugsprävention

Rechts- und Reputationsschäden sicher abwehren

Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und betrügerische Handlungen verursachen in Deutschlands Finanzgewerbe beträchtliche Schäden. Banken sind verpflichtet, zum Schutz ihres Vermögens und des Finanzsystems angemessene Sicherungssysteme zu schaffen.

In dem Maße, in dem sich die gesetzlichen Vorgaben zur  Bekämpfung der Geldwäsche zuletzt auch auf andere Bereiche der einfachen Kriminalität erstrecken, ist die Bedeutung der Geldwäscheprävention spürbar gestiegen. Darüber hinaus soll der Bedrohung durch den internationalen Terrorismus weltweit durch das Austrocknen illegaler Finanzströme die logistische und strukturelle Grundlage
entzogen werden. Schlussendlich hat sich die Finanzwirtschaft vor strafbaren Handlungen zu schützen, die zu einer wesentlichen Gefährdung des Vermögens des Instituts führen können.

Verstöße gegen die hiermit verbundenen Vorschriften können ordnungsrechtlich und strafrechtlich sanktioniert werden.

Aufgaben der Bank

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Schaffung und Fortentwicklung einer institutsspezifischen, integrierten Risikoanalyse für Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und strafbare Handlungen

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Einrichtung einer Zentralen Stelle zur Koordination bzw. Verzahnung der Prävention von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und strafbaren Handlungen

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Ergänzung der bestehenden EDV-gestützten Monitoring- und Kontrollmaßnahmen sowie Arbeitsabläufe 

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Institutsweite kunden- und mitarbeiterbezogene Sicherungsmaßnahmen sowie gefährdungsbasierte Überprüfung der Wirksamkeit bereits installierter Prozesse

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Schaffung klarer und einheitlicher Berichtswege

Die Lösung

Die Auslagerung der Geldwäsche- und Betrugsprävention ist sinnvoll, weil die Bank auf einen bankübergreifenden Wissenspool und auf standardisierte Prozesse zurückgreifen kann. Sie ist ein probates Mittel, sich gemeinsam den sich beständig erneuernden Standards zur Identifizierung und Dokumentation, steigenden Sorgfalts- und Überwachungspflichten sowie der Notwendigkeit spezielle IT-Systeme vorzuhalten, zu stellen. Die Bank kann Ihren aufsichtsrechtlichen Pflichten damit effektiver und auch effizienter nachkommen.

Das Thema
Geldwäsche
betrifft uns alle.

30 Änderungen

im Geldwäschegesetz seit 2007

1 Mio € Bußgeld

bei Verstößen gegen das Geldwäschegesetz

Unsere Leistungen

Auslagerung Geldwäsche- und Betrugsprävention
Die Spezialisten der DZ CompliancePartner übernehmen für Ihr Institut die Funktion des Geldwäschebeauftragten nach § 7 GwG i.V.m. § 25h KWG bzw. den Auslegungs- und Anwendungshinweisen der BaFin.

  • Übernahme der Funktion und der Aufgaben des Geldwäschebeauftragten und seines Stellvertreters
  • Die Funktion des Beauftragten übernehmen wir auch zeitlich befristet als Interimsleistung
  • Regelmäßige Abstimmung mit den Regionalverbänden
  • Regelmäßiger Austausch mit der Aufsicht und weiteren
    zuständigen Stellen auf nationaler und europäischer
    Ebene
  • Erstellung einer integrierten Risikoanalyse
  • Regelmäßige Überprüfung der Risikoanalyse
  • Erstellung von Kontrollplänen
  • Durchführung von IT-gestützten Kontrollen und zusätzlich buchbaren Mandantentage (durch unsere Compliance-Spezialisten)
  • Erstellung und Aktualisierung der Arbeitsanweisung
  • Schulung und Information der Mitarbeiter
  • Bearbeitung von hausinternen Mitteilungen
  • Abgabe von Verdachtsmeldungen
  • Geno-SONAR®: Einrichtung, Bearbeitung und Pflege
  • Überwachung und Monitoring mit Geno-SONAR®
  • Nutzung des zentralen Verdachtspools der
    DZ CompliancePartner GmbH
  • Ansprechpartner für Mitarbeiter und Behörden
  • Kontakt zu Strafverfolgungsbehörden
  • Regelmäßige Berichterstattung an den Vorstand
  • Unterstützung Ihres Outsoursing-Controllings durch ein „Dienstleistungsbezogenes Internes Kontrollsystem“ und
    transparente Diensleistungserbringung
  • Testierung der Dienstleistung nach IDW PS 951 Typ 2

Ihre Vorteile

Mehr als 400 zufriedene Kunden in ganz Deutschland verlassen sich auf unser Fachwissen.

  • Sie setzen die Funktion des Geldwäschebeauftragten rechtssicher um.
  • Sie setzen auf transparente, intelligente und testierte Prozesse auf.
  • Die von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und strafbaren Handlungen ausgehenden Risiken sind leichter zu erkennen und zu steuern
  • Sie profitieren von einem bankenübergreifenden Wissenspool.
  • Sie profitieren von dem Fachwissen, der objektiven Sicht und neutralen Bewertung unserer Experten.
  • Sie erhalten wirksamen Schutz vor Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und strafbaren Handlungen.
  • Sie profitieren von den Synergieeffekten eines Mehrmandantenanbieters.
  • Sie senken den Aufwand Ihrer Internen Revision sowie bei der Abschlussprüfung (IDW PS 951) und erhalten für Ihr Auslagerungscontrolling Unterstützung.
  • Ihre Kosten sinken im Vergleich zu dem Aufwand, wenn Sie die Aufgaben in Eigenregie durchführen.

In der genossenschaftlichen FinanzGruppe sind wir der Spezialist in der Geldwäsche- und Betrugsprävention. Unsere Lösungen werden jährlich geprüft.

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Flyer

Sie haben Fragen?

Marco Becker

Bereichsleitung
Geldwäsche- und Betrugsprävention
069 580024-130
marco.becker@dz-cp.de

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069 580024-241
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martin.hierlemann@dz-cp.de

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