Rechts- und Reputationsschäden sicher abwehren
Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und betrügerische Handlungen verursachen in Deutschlands Finanzgewerbe beträchtliche Schäden. Banken sind verpflichtet, zum Schutz ihres Vermögens und des Finanzsystems angemessene Sicherungssysteme zu schaffen.
Die Herausforderung
In dem Maße, in dem sich die gesetzlichen Vorgaben zur Bekämpfung der Geldwäsche zuletzt auch auf andere Bereiche der einfachen Kriminalität erstrecken, ist die Bedeutung der Geldwäscheprävention spürbar gestiegen. Darüber hinaus soll der Bedrohung durch den internationalen Terrorismus weltweit durch das Austrocknen illegaler Finanzströme die logistische und strukturelle Grundlage
entzogen werden. Schlussendlich hat sich die Finanzwirtschaft vor strafbaren Handlungen zu schützen, die zu einer wesentlichen Gefährdung des Vermögens des Instituts führen können.
Verstöße gegen die hiermit verbundenen Vorschriften können ordnungsrechtlich und strafrechtlich sanktioniert werden.
Schaffung und Fortentwicklung einer institutsspezifischen, integrierten Risikoanalyse für Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und strafbare Handlungen
Einrichtung einer Zentralen Stelle zur Koordination bzw. Verzahnung der Prävention von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und strafbaren Handlungen
Ergänzung der bestehenden EDV-gestützten Monitoring- und Kontrollmaßnahmen sowie Arbeitsabläufe
Institutsweite kunden- und mitarbeiterbezogene Sicherungsmaßnahmen sowie gefährdungsbasierte Überprüfung der Wirksamkeit bereits installierter Prozesse
Schaffung klarer und einheitlicher Berichtswege
Die Auslagerung der Geldwäsche- und Betrugsprävention ist sinnvoll, weil die Bank auf einen bankübergreifenden Wissenspool und auf standardisierte Prozesse zurückgreifen kann. Sie ist ein probates Mittel, sich gemeinsam den sich beständig erneuernden Standards zur Identifizierung und Dokumentation, steigenden Sorgfalts- und Überwachungspflichten sowie der Notwendigkeit spezielle IT-Systeme vorzuhalten, zu stellen. Die Bank kann Ihren aufsichtsrechtlichen Pflichten damit effektiver und auch effizienter nachkommen.
Das Thema
Geldwäsche
betrifft uns alle.
30 Änderungen
im Geldwäschegesetz seit 2007
1 Mio € Bußgeld
bei Verstößen gegen das Geldwäschegesetz
- Übernahme der Funktion und der Aufgaben des Geldwäschebeauftragten und seines Stellvertreters
- Die Funktion des Beauftragten übernehmen wir auch zeitlich befristet als Interimsleistung
- Regelmäßige Abstimmung mit den Regionalverbänden
- Regelmäßiger Austausch mit der Aufsicht und weiteren
zuständigen Stellen auf nationaler und europäischer
Ebene
- Erstellung einer integrierten Risikoanalyse
- Regelmäßige Überprüfung der Risikoanalyse
- Erstellung von Kontrollplänen
- Durchführung von IT-gestützten Kontrollen und zusätzlich buchbaren Mandantentage (durch unsere Compliance-Spezialisten)
- Erstellung und Aktualisierung der Arbeitsanweisung
- Schulung und Information der Mitarbeiter
- Bearbeitung von hausinternen Mitteilungen
- Abgabe von Verdachtsmeldungen
- Geno-SONAR®: Einrichtung, Bearbeitung und Pflege
- Überwachung und Monitoring mit Geno-SONAR®
- Nutzung des zentralen Verdachtspools der
DZ CompliancePartner GmbH - Ansprechpartner für Mitarbeiter und Behörden
- Kontakt zu Strafverfolgungsbehörden
- Regelmäßige Berichterstattung an den Vorstand
- Unterstützung Ihres Outsoursing-Controllings durch ein „Dienstleistungsbezogenes Internes Kontrollsystem“ und
transparente Diensleistungserbringung - Testierung der Dienstleistung nach IDW PS 951 Typ 2
- Darüber hinaus bieten wir Beratungsleistungen an, z. B. zum Einsatz von Geno-SONAR®, das Backtesting von Geno-SONAR® sowie zur Erstellung integrierter Risikoanalysen.
Mehr als 400 zufriedene Kunden in ganz Deutschland verlassen sich auf unser Fachwissen.
- Sie setzen die Funktion des Geldwäschebeauftragten rechtssicher um.
- Sie setzen auf transparente, intelligente und testierte Prozesse auf.
- Die von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und strafbaren Handlungen ausgehenden Risiken sind leichter zu erkennen und zu steuern
- Sie profitieren von einem bankenübergreifenden Wissenspool.
- Sie profitieren von dem Fachwissen, der objektiven Sicht und neutralen Bewertung unserer Experten.
- Sie erhalten wirksamen Schutz vor Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und strafbaren Handlungen.
- Sie profitieren von den Synergieeffekten eines Mehrmandantenanbieters.
- Sie senken den Aufwand Ihrer Internen Revision sowie bei der Abschlussprüfung (IDW PS 951) und erhalten für Ihr Auslagerungscontrolling Unterstützung.
- Ihre Kosten sinken im Vergleich zu dem Aufwand, wenn Sie die Aufgaben in Eigenregie durchführen.
In der genossenschaftlichen FinanzGruppe sind wir der Spezialist in der Geldwäsche- und Betrugsprävention. Unsere Lösungen werden jährlich geprüft.
Marco Becker
Bereichsleitung
Geldwäsche- und Betrugsprävention
069 580024-130
marco.becker@dz-cp.de
Thomas Wagener
Bereichsleitung
Compliance-Spezialisten
069 580024-241
thomas.wagener@dz-cp.de
Martin Hierlemann
Bereichsleitung
Beratung und Vertrieb
069 580024-172
martin.hierlemann@dz-cp.de