Kreditinstitute sind verpflichtet, die mit der Ausübung ihrer Geschäftstätigkeit verbundenen Risiken in Bezug auf Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und strafbare Handlungen zu kennen, zu erkennen und Maßnahmen zur Prävention zu ergreifen. Die Kundenbeziehung steht hierbei im Mittelpunkt.
Die Herausforderung
Mit Veröffentlichung der BaFin-Auslegungs- und Anwendungshinweise – Besonderer Teil für Kreditinstitute (BaFin-AuA BT KI) im Juni 2021 hat die Aufsicht ihre Anforderungen an die Ausgestaltung und den Umgang mit den Monitoring-Systemen ausführlich dargelegt. Die Ausgestaltung und Steuerung der Systeme - in der genossenschaftlichen FinanzGruppe Geno-SONAR® - müssen danach den individuellen Gegebenheiten des Instituts Rechnung tragen. Auch die Erkenntnisse aus der institutsspezifischen Risikoanalyse müssen in das System einfließen. Die fachliche Prüfung des Monitoring-Systems ist dabei regelmäßig und anlassbezogen vorzunehmen und zu dokumentieren.
Aufgaben der Bank
Die Ausgestaltung und Steuerung in Geno-SONAR® müssen den individuellen Gegebenheiten des Instituts Rechnung tragen.
Die fachliche Prüfung in Geno-SONAR® ist regelmäßig und anlassbezogen vorzunehmen und zu dokumentieren.
Um Sie zu unterstützen, bieten wir Ihnen mehrere Module an, die individuell beauftragt werden können. Zu jedem beauftragten Modul stellen wir Ihnen einen
schriftlichen Bericht mit Handlungsempfehlungen zur Verfügung.
Backtesting
einfach gemacht
Geno-SONAR®
Monitoringsystem der genos. FinanzGruppe
130 Indizien
bereits bei Auslieferung im Monitoring
Ziel dieses Moduls ist es, einen Überblick zu gewinnen,
inwieweit das Indizienmodell das Typologienpapier der
FIU berücksichtigt. Hierzu werden jeder Typologie so weit
wie möglich Indizien zugeordnet, die zu einer frühzeitigen
Erkennung potenziell verdächtiger Sachverhalte geeignet
sind. In Abhängigkeit vom jeweiligen Indiz können eine
oder auch mehrere Typologien abgedeckt werden.
Von entscheidender Bedeutung sind Ausschlüsse, die sich nicht nur auf einzelne Kunden, sondern auf die Verarbeitung des gesamten Kundenbestandes auswirken. Da diese Parameter Veränderungen unterliegen, ist eine regelmäßige Überprüfung besonders wichtig.
Die Überprüfung des Indizienbestandes umfasst
- eine Überprüfung der einzelnen Indizien
- eine Überprüfung der für die Trefferbearbeitung festgelegten organisatorischen Regelungen
- eine Überprüfung der Definitionen bankeigener Indizien
- eine Überprüfung der Trefferstatistik bzw. des Treffervolumens
Hier untersuchen wir die Nutzungsintensität, die Steuerung sowie Risikoklassifizierung in der Kundenlisteneinträge.
Dieses Modul dient der Überprüfung, ob die innerhalb
eines Indizes verwendeten, ggf. auch kundensegmentabhängigen Schwellenwerte für den unbaren In- und Auslandszahlungsverkehr sowie für den Barverkehr sachgerecht sind. Hierzu werden zu den vorliegenden Trefferumsätzen statistische Werte ermittelt und mit den im einzelnen Indiz definierten Schwellenwerten verglichen.
Dieses Modul dient der Überprüfung, ob Sachverhalte aus Verdachtsmeldungen auch über ein oder mehrere Indizien erkannt wurden bzw. erkennbar gewesen wären.
- Sie setzen auf transparente, intelligente und geteste Prozesse auf.
- Sie setzen die Anforderungen aufsichtskonform um.
- Sie profitieren von einem bankenübergreifenden Wissenspool.
- Sie profitieren von dem Expertenwissen, der objektiven Sicht und neutralen Bewertung unserer Spezialisten.
- Sie erhalten wirksamen Schutz vor Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und strafbaren Handlungen.
- Sie profitieren von den Synergieeffekten eines Mehrmandantenanbieters.
- Ihre Kosten sinken im Vergleich zu dem Aufwand, wenn Sie die Aufgaben in Eigenregie durchführen.
Marco Becker
Bereichsleitung
Geldwäsche- und Betrugsprävention
069 580024-130
marco.becker@dz-cp.de
Thomas Wagener
Bereichsleitung
Compliance-Spezialisten
069 580024-241
thomas.wagener@dz-cp.de
Martin Hierlemann
Bereichsleitung
Beratung und Vertrieb
069 580024-172
martin.hierlemann@dz-cp.de