Die Herausforderung
Im Kern geht es bei dem Hinweisgebersystem um die frühzeitige Aufdeckung bzw. Prävention von Missständen. Das neue Hinweisgeberschutzgesetz ist zum 2. Juli 2023 in Deutschland in Kraft getreten.
Neues Hinweisergeberschutzgesetz - Gesetzgeber setzt europarechtlichen Vorgaben um - Wir unterstützen Sie gerne.
Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist am 2. Juli 2023 in Kraft getreten. Ziel ist es, die Abgabe von Hinweisen zu vereinfachen und die hinweisgebenden Personen in diesen Fällen besser zu schützen. Inhaltlich ergeben sich aus unserer Sicht Stand heute die folgenden wichtigsten Anforderungen:
- Wer?
Kreditinstitute sind unabhängig von der Zahl ihrer Beschäftigten verpflichtet, eine interne Meldestelle gemäß HinSchG einzurichten.
Diese muss fachkundig sein und eingehende Meldungen unabhängig entgegen nehmen. - Wozu?
Die hinweisgebenden Personen können thematisch Hinweise zu Regelungen der EU oder straf- und bußgeldbewehrten Verstößen nach deutschem Recht abgeben. - Wie?
Neben den internen Meldesystemen wird es auch externe Meldestellen auf Bundesebene geben. Die hinweisgebenden Personen können frei wählen, an welche Stelle sie sich wenden. Das heißt konkret, dass es sich lohnt, ein attraktives und funktionierendes Hinweisgebersystem einzusetzen, um die Nutzung des internen Hinweisgebersystems anzuregen. Anderenfalls droht die Nutzung des externen Meldesystems mit möglicherweise weitreichenden Konsequenzen.
- Ablauf?
In der Bearbeitung eingegangener Hinweise wird es künftig prozessuale Anforderungen geben: Eingangsbestätigung an die hinweisgebende Person, Bearbeitung des Hinweises und Ergreifung von Folgemaßnahmen, Rückmeldung an die hinweisgebende Person bzgl. ergriffener Maßnahmen etc. - Schutz Hinweisgeber?
Wichtig ist in jedem Fall die Wahrung der Identität der hinweisgebenden Person. Die Meldestellen sind nicht dazu verpflichtet, Meldekanäle so zu gestalten, dass auch anonyme Meldungen abgegeben werden können. Anonyme Meldungen sollen aber bearbeitet werden. - Weiterer Schutz Hinweisgeber?
Das Gesetz regelt auch ein Verbot von Repressalien und Nachteilen für hinweisgebende Personen.
Dies sind die Anforderungen in Kurzform zusammengefasst. Gerne unterstützen wir Sie bei der Umsetzung des Gesetzes und bieten die Auslagerung des Hinweisgebersystems an die DZ CompliancePartner an. Sie profitieren von unserer langjährigen Expertise in diesem Bereich und bereits etablierten, festen Strukturen zur Bearbeitung eingehender Hinweise.
Die DZ CompliancePartner bietet als Spezialist für Auslagerungen und Beauftragtenthemen ein faires und zertifiziertes Hinweisgebersystem, das ein Plus an Convenience beinhaltet.
Die Lösung
Ein Hinweisgebersystem, das lange als notwendiges Übel galt, stellt in der heutigen Zeit eine Chance dar. Ein unabhängiges Hinweisgebersystem zeugt von einer transparenten und fairen Unternehmenskultur.
Zudem ist der präventive Effekt hervorzuheben. Ein gut funktionierendes Hinweisgebersystem hat bei potenziellen Tätern eine abschreckende Wirkung.
Hinweisgebersystem
fair - zertifiziert - convenient
Unsere Leistungen
Auslagerung Hinweisgebersystem
Unsere Lösung beinhaltet:
- Bereitstellung eines höchst vertraulichen,
zertifizierten Melde- und Kommunikationskanals - Bereitstellung der organisatorischen Dokumente
Bereitstellung eines Hinweisempfängers - Gewissenhafte Bearbeitung
- Aufzeigen von Handlungsoptionen
Und was kostet es?
Für Volksbanken Raiffeisenbanken beispielsweise
beträgt die Basis-Vergütung 800,00 € im Jahr. Im
Fall einer umfangreichen Meldung und einer etwaigen
Ermittlung erfolgt eine Berechnung auf Stundenbasis.
Ihre Vorteile
So extern wie nötig. Das Signal, dass ein externer Dienstleister die Anonymität und den Schutz eines Hinweisgebers sicherstellt, stärkt das
Vertrauensverhältnis zum Arbeitgeber und schreckt zugleich potenzielle Täter ab.
So intern wie möglich. Im Fall eines Falles stehen Transparenz und Diskretion im Vordergrund – sowohl im Hinblick auf den Hinweisgeber, als auch für das Unternehmen.
Ihr Institut profitiert von einer unabhängigen, neutralen Persepektive. Verstöße und Strafhandlungen werden im Keim erstickt, Reputationsschäden und finanzielle Schäden vom Unternehmen ferngehalten.
Flyer
Sie haben Fragen?
Marco Becker
Bereichsleitung
Geldwäsche- und Betrugsprävention
069 580024-130
marco.becker@dz-cp.de
Thomas Wagener
Bereichsleitung
Compliance-Spezialisten
069 580024-241
thomas.wagener@dz-cp.de
Martin Hierlemann
Bereichsleitung
Beratung und Vertrieb
069 580024-172
martin.hierlemann@dz-cp.de