WpHG-Compliance Unterstützungsleistungen
— Marktmissbrauchsverordnung: MAR kompakt
Sie erhalten täglich sechs Überwachungslisten nach Art. 16 II MAR und Art. 29 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/565 – Marktmissbrauchsverordnung schnell, einfach und sicher
— Umsetzungsunterstützung MIFID II
Sie profitieren von der fachlichen Expertise eines Mehrmandantenanbieters. Sie sichern die Qualität und die Prüfungssicherheit ihres MIFID II-Projektes.