MaRisk-Compliance
Seit dem 1. Januar 2014 sind alle Kredit- und Finanzdienstleistungs-Institute verpflichtet, eine Compliance-Funktion nach AT 4.4.2 MaRisk einzuführen. Die MaRisk-Novelle vom 29. Juni 2023 konkretisiert die Anforderungen.
Als Bank müssen Sie – unbeschadet der Gesamtverantwortung der Geschäftsleitung – eine wirksame Compliance-Funktion im Sinne der MaRisk einrichten.
Wie können wir helfen?
Unsere Auslagerungs- und Unterstützungsangebote sind aufsichtskonform, prüfungssicher und angemessen. Damit Ihr Institut und Ihre Mitarbeiter entlastet werden können, bieten wir Ihnen effiziente Auslagerungs- und Unterstützungsangebote an.
Ihre Vorteile
"Wir greifen auf die Expertise von mehr als 60 Compliance-Beauftragten mit zusammen mehr als 700 Mandaten in allen Bereichen des regulatorischen Beauftragtenwesens zurück."
Jörg Scharditzky, Abteilungsleiter MaRisk-Compliance
einfach
Sie setzen auf transparente, intelligente und testierte Prozesse auf.
Sie profitieren von dem Expertenwissen, der objektiven Sicht und neutralen Bewertung unserer Spezialisten.
sicher
Sie setzen die Funktion des Beauftragten MaRisk-Compliance rechtssicher um.
Sie profitieren von einem bankenübergreifenden
Wissenspool.
effizient
Sie profitieren von den Synergieeffekten eines
Mehrmandantenanbieters.
Sie senken den Aufwand Ihrer Internen Revision sowie bei der Abschlussprüfung (IDW PS 951) und erhalten für Ihr Auslagerungscontrolling Unterstützung.
Fachbeiträge zur MaRisk-Compliance
- PoC 3 2024, Beitrag von Jörg Scharditzky: Ausgestaltung und Auslagerung der MaRisk- Compliance-Funktion
- PoC 2 2024, Beitrag von Axel Hofmeister und Jörg Scharditzky: Nachhaltigkeit - Wo kommen wir her?
- PoC 2 2023, Beitrag von Axel Hofmeister, Silke Lenhart und Jörg Scharditzky: MaRisk-Novelle 2023
- PoC 1 2023, Beitrag von Silke Lenhart und Jörg Scharditzky: Anzeigenverordnung und Auslagerungsmanagement
- PoC 3 2022, Beitrag von Joerg Scharditzky: MaRisk-Konsultation