Bereichsleiter Beratung und Vertrieb
Martin
Hierlemann
Reden wir darüber - Beauftragtenwesen partnerschaftlich gestalten
Aufsichtsrechtliche Beauftragten Funktionen sind Spezialthemen. Und sie sind die Voraussetzung um Bankgeschäfte betreiben zu dürfen. Eine strenge Nebenbedingung, die bei jedem Geschäft zu berücksichtigen ist.
Ob großes oder kleines Institut, oft ist es nicht einfach diese Funktionen so abzubilden, wie es die Sache erfordert. Zudem erschwert der dynamische Anstieg und der stetige Wandel der Regelungen das Schritthalten mit den Anforderungen.
Hier kommen wir ins Spiel.
Egal, ob Vollauslagerung, Teilauslagerung, Beratungsunterstützung, ob langfristig oder eher kurzfristig, ob umfassend oder eher punktuell - wir finden die passende Lösung für Ihr Institut.
Das Beauftragtenwesen partnerschaftlich zu gestalten, heißt für uns in erster Linie, Ihnen den Rücken frei zu halten: Damit sie sich voll auf Ihre Geschäfte konzentrieren können, widmen wir uns den aufsichtsrechtlichen Erfordernissen.
Zusammen geht mehr, frei nach dem genossenschaftlichen Prinzip: Was Du nicht allein vermagst, dafür verbinde dich mit anderen.
Fachartikel
- PoC 1 2023, Beitrag von Martin Hierlemann: Sind Beauftragtentätigkeiten in Eigenregie noch leist- und bezahlbar?
- PoC 3 2022, Beitrag von Martin Hierlemann: Auslagerungsvertrags-Update
- PoC 3 2021, Beitrag von Martin Hierlemann: Augen auf bei der Wahl des Auslagerungsdienstleisters
- PoC 3 2020, Beitrag von Martin Hierlemann: Sachkunde kompakt - Wissen wirkt
- PoC 2 2020, Beitrag von Martin Hierlemann: Was bedeutet Qualität bei Auslagerungen?
- PoC 3 2019, Beitrag von Martin Hierlemann: Nicht monetäre Motivationen für Auslagerungen