Kunde, Markt, Bank schützen
Als Bank müssen Sie – unbeschadet der Gesamtverantwortung der Geschäftsleitung – eine wirksame Compliance-Funktion im Sinne der MaComp einrichten.
Anforderungen an die Compliance-Funktion (u.a.)
Mindestanforderungen an die Compliance-Funktion und weitere Verhaltens-, Organisations- und Transparenzpflichten - MaComp
Einrichtung einer Compliance-Funktion nach § 25a Abs.1 Nr. 3c KWG
Berücksichtigung der Organisationspflichten insbesondere nach § 80 Abs. 1 WpHG und Vorschriften nach Art. 22 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/565
Sie lagern die Compliance-Funktion aus. Wir übernehmen wesentliche Tätigkeiten zur Überwachung und Kontrolle compliancerelevanter Prozesse sowie das
Transaktions-Monitoring.
Wir stimmen die Prüfungsstrategien und deren Einbindung in Ihre internen Abläufe mit Ihnen ab und empfehlen adäquate Kommunikationsstrategien.
Im laufenden Betrieb stützen wir uns auf ein Compliance Report System. Das Research- und Monitoringprogramm MAR kompakt führt alle compliancerelevanten Transaktionsdaten von WP2, Bankenverfahren und Orderbuchstatistik zusammen und wertet sie aus.
Über 200 Banken in ganz Deutschland nutzen unser Know-how.
Unsere Compliance-Grundsätze
- Hochqualifiziertes Spezialistentum
- Lösungsorientierung
- Ausrichtung auf die Risikosituation und Komplexität Ihres Hauses
- Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Handlungen
- Klar abgegrenzte Verantwortlichkeiten
- Definierte Arbeits- und Prüfungsanweisungen für den Compliance Officer
- Umfangreiche Prüfungsplanung
- Lückenlose Dokumentation der Prüfungshandlungen
- Stringente interne Kontrollen
- Eindeutiges Kommunikationskonzept
- Wir ermitteln und dokumentieren jährlich und anlassbezogen das Risiko für Ihr Institut.
- Wir erstellen bzw. aktualisieren jährlich und anlassbezogen den Jahresüberwachungsplan.
- Wir richten angemessene Kontrollen für alle compliance-relevanten Prozesse ein und überwachen laufend Mitarbeiter-, Eigen- und Kundenhandel mittels einer Compliance-Software.
- Wir prüfen bzw. identifizieren laufend mögliche Interessenkonflikte im Bereich Mitarbeitergeschäfte
- Wir überwachen und bewerten regelmäßig die
Compliance-Maßnahmen.
- Wir beraten Sie u. a. hinsichtlich der Relevanz neuer gesetzlicher Vorgaben in der Wertpapier-Compliance sowie deren Umsetzungsmöglichkeiten in Ihrem Haus.
- Wir definieren mit Ihnen die Kriterien zur Bestimmung compliancerelevanter MitarbeiterInnen sowie die Grundsätze und Verfahren zur Qualitätssicherung. Wir beraten Sie bei der die Festlegung der Grundsätze für Vertriebsziele und Mitarbeiter-Boni.
- Wir begleiten Sie in der Einrichtung von Vertraulichkeitsbereichen und in der Prozessausgestaltung zur Überwachung der Mitarbeitergeschäfte.
- Wir begleiten den „Neue-Produkte-Prozess“ und auch den Freigabeprozesse für Informations- und Werbematerialien sowie des Vergütungssystems.
- Wir informieren und schulen Ihre MitarbeiterInnen.
- Wir sind zentraler Ansprechpartner für MitarbeiterInnen und Behörden.
- Sie erhalten ein umfangreiches und vor allem aussagekräftigen Berichtswesen.
- Sie erhalten sofort anwendungsfertiges und praxiserprobtes Know-how.
- Sie realisieren schlanke und transparente Arbeitsprozesse.
- Sie haben keine Probleme mit Stellvertreter- und
Personalersatzfragen.
- Sie profitieren von einem bankenübergreifenden Wissenspool.
- Sie profitieren von dem Expertenwissen, der objektiven Sicht und neutralen Bewertung unserer Spezialisten.
- Sie profitieren von den Synergieeffekten eines Mehrmandantenanbieters.
- Sie senken den Aufwand Ihrer Internen Revision sowie bei der Abschlussprüfung (IDW PS 951) und erhalten für Ihr Auslagerungscontrolling Unterstützung.
- Ihre Kosten sinken im Vergleich zu dem Aufwand, wenn Sie die Aufgaben in Eigenregie durchführen.
- Sie sparen Kosten für die erstmalige und
laufende Personalausbildung.
Unsere Lösungen werden jährlich geprüft.
Thorben Riekers
Abteilungsleitung
WpHG-Compliance
069 580024-267
thorben.riekers@dz-cp.de
Martin Hierlemann
Bereichsleitung
Beratung und Vertrieb
069 580024-172
martin.hierlemann@dz-cp.de