Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Anlageberatung, im Vertrieb und in der Finanzportfolioverwaltung, als Vertriebs- oder als Compliance-Beauftragte müssen die „erforderliche Sachkunde“ vorweisen können.
Diese Sachkunde ist gemäß Wertpapiergesetz (§ 87 WpHG) bzw. Mitarbeiteranzeigeverordnung (§ 1 Abs. 1 Satz 2 WpHGMaAnzV) kontinuierlich zu wahren, jährlich zu überprüfen und regelmäßig auf den neuesten Stand zu bringen.
Die Sachkundeanforderungen beziehen sich auf sowohl auf die praktische Anwendung als auch auf fachliche und rechtliche Grundlagen.
Sie überlassen uns die Sachkundeschulung Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Sachkunde kompakt
Sachkundeschulungen, die an Ihrem Bedarf ausgerichtet sind.
In 2022 haben wir unser Schulungskonzept weiter ausdifferenziert: Auch Banken, die kein Auslagerungskunde bei der DZ-CompliancePartner sind, können das Schulungsangebot wahrnehmen.
Sie profitieren von der kompakten Darstellung. Ihre eigenen Ressourcen werden
zeitlich und fachlich entlastet.
Sie profitieren von einer prüfungssicheren und nachvollziehbaren Dokumentation Ihrer Schulungen.
Sie profitieren von dem prozessorientiertem Ansatz, der ein kollaboratives Arbeiten ermöglicht.
Sie gewinnen Spielräume für eine risikoreduzierende Umsetzung von wesentlichen Rechtsvorgaben für Ihr Haus, Ihre Kollegen und schlussendlich Ihre Kunden.
Martin Reglinski
Beauftragter
WpHG-Compliance
069 580024-210
martin.reglinski@dz-cp.de
Martin Hierlemann
Bereichsleitung
Beratung und Vertrieb
069 580024-172
martin.hierlemann@dz-cp.de